Alles für Ihren sorgenfreien Umzug - seit über 100 Jahren!

Hesse Möbelspedition aus Düsseldorf steht seit mehr als einem Jahrhundert für umfangreichen Service rund um Ihren Umzug.

Wir stehen unseren Kunden von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite. Jeder Umzug wird bei uns individuell und exakt geplant, damit wir unsere Leistung genau auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können. So entsteht Ihr maßgeschneiderter Umzug zu einem kostenoptimalen Festpreisangebot. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Hesse Möbelspedition GmbH
Birkenstraße 4
40233 Düsseldorf

Tel. 0211 287005
Fax 0211 287006

webseite@hesse-umzug.de

Impressum

Hesse-Umzug.de ist ein Service der M. Hesse Möbelspedition GmbH.

Anschrift des Unternehmens
Hesse Möbelspedition GmbH
Birkenstrasse 4
D-40233 Düsseldorf

Tel.: (0211) 28 70 05
Fax: (0211) 28 70 06

Verantwortliche Geschäftsführer:
Anton Adams

Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf
HRB 173 15

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 121302216

Copyright M. Hesse Möbelspedition GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Alle Informationen dienen zur persönlichen Information - eine kommerzielle Nutzung der redaktionellen Beschreibungen / der Strukturierung ist nicht erlaubt. Die in Hesse-Umzug.de veröffentlichten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Für Fehler im Text oder falsche Links wird keine Haftung übernommen. Für die Inhalte der gefundenen Angebote sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Nicht erlaubt ist eine kommerzielle Nutzung der Daten, wie zum Beispiel zum Aufbau eigener Suchsysteme und Dienste bzw. Verzeichnisse jeglicher Art.

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ABGs & Haftung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beauftragung eines weiteren Frachtführers Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.

Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Radio - u. HIFIgeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.

Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

HAFTUNGSZERTIFIKAT

Haftungshinweise/-Vereinbarungen

Innerdeutsche Umzugsverkehre: Der Möbelspediteur haftet nach dem Umzugsvertrag für Schäden und Verluste nach Maßstab der Bestimmungen des vierten Abschnitts des Handelsgesetzbuches (HGB) in der an 1. Juli 1998 geltender Fassung. Besondere Bedingungen für Umzugsgut sind im zweiten Unterabschnitt geregelt. Sie finden nur im innerdeutschen Straßengüterverkehr zwingend Anwendung. Nach dem Gesetz ist die Haftung begrenzt auf € 620,00 je Kubikmeter, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Es kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts bis zu einem angegebenen Wert vereinbart werden. Darüber hinaus kann auch eine Transportversicherung über den angegebenen Wert gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie vereinbart werden.

Innereuropäische Umzugsverkehre: Für Transporte von Umzugsgut von und nach Orten innerhalb Europas wir auch für den Ausländischen Steckenanteil die Haftung nach dem HGB einschließlich der Weitergehenden Haftung und / oder einer Transportversicherung übernommen.

Beförderung von Umzugsgut mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln: Auch in diesem Falle sind die Vorschriften des HGB für die Beförderung von Umzugsgut anzuwenden. Die verschiedenen Haftungsmodi unterschiedlicher Frachtführer sind nur dann anzuwenden, soweit für die Teilstrecke, auf der der Schaden eingetreten ist, Bestimmungen eines für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen internationalen Übereinkommens gelten. In diesem Fall muss der Beweis für das Ereignis auf einer bestimmten Teilstrecke geführt werden.

Das Verhalten beim Entladen und im Schadensfall ist ausführlich in den Haftungsinformationen dargestellt. Hier wird auch auf die entsprechenden Ausschlussfristen hingewiesen, die gesetzlich geregelt sind.

Weitergehende Haftung / Transportversicherung: Um die Beschränkung der Haftung auf € 620,00 je Kubikmeter zu erweitern und um ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten ist der Gesamtwert des zu transportierenden Umzuggutes anzugeben:

Vom Absender angegebener Wert des Umzugsgutes: _______________
./. Haftung des Möbelspediteurs bei ________ cbm: _______________
Entgeltpflichtige weitergehende Haftung: _______________
Prämienpflichtige, zusätzliche Transportversicherung: _______________
Mit diesem Haftungszertifikat zeigt Ihnen der Möbelspediteur an, dass er seiner gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Abdeckung seiner Haftung und der Verpflichtung zur Information des Absenders nachgekommen ist.

Ich / Wir habe(n) von den vorstehenden Hinweisen, den Haftungsinformationen und den Vertragsbedingungen zustimmend Kenntnis genommen. Falls der Empfänger des Umzugsgutes ein Dritter sein wird, werde(n) ich/wir diesen informieren, wie er sich bei Entladung und im Schadensfall zu verhalten hat, um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern.

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